Internet & Multimedia
Seitenkick GmbH
Forchstrasse 295a
CH-8008 Zürich
Version 1.0 vom 6. Juni 2006
Die Seitenkick GmbH (nachfolgend «Seitenkick» genannt) erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch ausdrückliche Erteilung eines Einzelauftrags oder durch stillschweigende Entgegennahme eines oder mehrerer Präsentationsvorschläge von Seitenkick kommt ein Einzelauftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Seitenkick.
Soweit Seitenkick mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt Seitenkick gegenüber Dritten (Lieferanten und Beauftragte) als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrags sowie während mindestens fünf Jahren danach. Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von Seitenkick oder über einen Geschäftspartner von Seitenkick erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung von Seitenkick selbst nutzen bzw. damit in Konkurrenz zu Seitenkick treten oder einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen.
Sämtliche Rechte an gemachten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte, stehen Seitenkick zu. Die Verwendung des Konzepts durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von Seitenkick. Nach Beendigung des Projekts kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von Seitenkick und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln festgelegt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums von Seitenkick schuldet der Vertragspartner Seitenkick eine Konventionalstrafe von CHF 25’000.– pro Pflichtverletzung. Die Entrichtung dieser Konventionalstrafe entbindet den Vertragspartner nicht vom Verbot der Nutzung des geistigen Eigentums von Seitenkick. Realexekution und weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Vertragspartner angeliefert wurden, geht Seitenkick davon aus, dass der Vertragspartner im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab.
Die Tätigkeit für einen Vertragspartner kann Seitenkick in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist Seitenkick berechtigt, die entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite inklusive Facebook und Twitter abzubilden und zu beschreiben. Seitenkick ist berechtigt, von den für den Vertragspartner gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Soweit im Einzelauftrag nicht abweichend vereinbart, gelten die Räumlichkeiten von Seitenkick als Erfüllungsort. Seitenkick ist bestrebt, eingesetzte Mitarbeiter und Partner (Freelancer), die infolge Krankheit oder Unfall an der Erbringung eines Einzelauftrags verhindert sind, zu ersetzen, kann jedoch hierfür keine Haftung übernehmen. Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrags vermitteln lediglich Richtwerte. Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen / Informationen vereinbarungsgemäss bei Seitenkick eintreffen und der Vertragspartner die vereinbarten Termine für «Gut zur Publikation / Ausführung / Druck» einhält.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen des Vertragspartners, durch Änderungswünsche des Vertragspartners oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann Seitenkick keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche Seitenkick kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Vertragspartner nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Seitenkick wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an Seitenkick zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung Seitenkick lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von Seitenkick. Seitenkick setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit ganzem Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Vertragspartner und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden und berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars. In jedem Fall trägt der Vertragspartner durch die Unterzeichnung des «Gut zur Publikation / Ausführung / Druck» die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Vertragspartner aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt Seitenkick keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.
Die Ausführung von gedruckten Erzeugnissen richtet sich nach den Usanzen des grafischen Gewerbes. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Farbtonwerte und Qualität der Druckträger sowie Farbabweichungen berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars.
Allfällige Bugkorrekturen oder Sicherheitsupdates bei Webseiten und Apps werden bis ein Jahr nach Live-Schaltung als Garantieleistung von Seitenkick übernommen. Anschliessend kommt der Stundenansatz von CHF 180 zur Anwendung.
Für direkte Schäden haftet Seitenkick, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von Seitenkick oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Honorar- und erfolgsabhängigen Vermittlungsansätze werden vor der Auftragsannahme festgelegt. Die Ansätze verstehen sich exkl. MwSt. und allfälliger Spesen. In Ermangelung einer Absprache kommen die jeweils gültigen Seitenkick-Honoraransätze zur Anwendung. Sollten bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren für Seitenkick erhöhte Kosten durch Umstände entstehen, welche der Vertragspartner zu vertreten hat, ist Seitenkick berechtigt, diese Ausgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Fakturierung erfolgt in Ermangelung einer Absprache monatlich. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht werden.
Wird der Auftrag widerrufen oder verschoben, schuldet der Vertragspartner die Honorare und die angefallenen Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten und eine volle Schadloshaltung für von Seitenkick in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten bereits bestellte Waren und Dienstleistungen.
Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Seitenkick ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrags beziehungsweise dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und von Seitenkick der Unterschrift mindestens eines Geschäftsleitungsmitglieds. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.
Auf sämtliche Vertragsbeziehungen von Seitenkick ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 18. Juni 2006
Für all die, die sich für Flat Coated Retriever interessieren.